Auch ohne Bestnoten ins Medizinstudium
Geschrieben von Admin | Donnerstag, 10. November 2011
Jedes Jahr strömen große Mengen an Schulabsolventen an die deutschen Universitäten und Fachhochschulen. Während einige Studiengänge nicht ganz so beliebt sind wie andere und deshalb keine Zulassungsbeschränkungen benötigen damit die Studienanfängerzahlen kontrolliert werden können, herrscht auf andere Fachbereiche ein von Konkurrenzkampf behafteter Run. Bekanntlich wird beispielsweise jährlich für das Medizinstudium ein Numerus Clausus erreicht, der jenseits von Gut und Böse liegt. Nur die besten Abiturienten haben Aussicht darauf ohne Wartesemester sicher in diesen Studiengang Einzug nehmen zukönnen. Doch wer bestimmt eigentlich, dass ausgerechnet die fleißigsten Schüler einmal die besten Ärzte werden? Viele ambitionierte Kandidaten werden bereits vor Studienbeginn aussortiert, weil sie nicht den nötigen Medizinstudium Numerus Clausus erreicht haben. Dass Fächer wie Kunst, Musik und Religion wenig bis gar nichts mit den medizinischen Berufen zu tun haben, tut dabei nichts zur Sache. All diejenigen, bei denen es nicht zum Medizinstudium Numerus Clausus gereicht hat, müssen ihren Traumberuf allerdings noch lange nicht an den Nagel hängen. Über Studienplatzklagen lässt sichvor Gericht meist noch einiges reißen. Mit juristischem Beistand erfahrener Anwälte kann man so auch nach Semesterbeginn noch in den begehrten Studiengang hineinrutschen. Die besten Schulnoten sind eben doch noch nicht alles! Gewusst wie.